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Definition
Wozu dient sie?
Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen kann der Spender von der Steuer absetzen (§ 10b EStG). Den Nachweis dafür liefert die Zuwendungsbestätigung, umgangssprachlich Spendenquittung. Ausstellen dürfen sie nur Organisationen, deren Gemeinnützigkeit festgestellt ist, durch Freistellungsbescheid oder Feststellung nach § 60a AO.
Form und Inhalt
- Es gelten amtliche Muster des Bundesfinanzministeriums, getrennt für Geld- und Sachzuwendungen und für Sammelbestätigungen.
- Pflichtangaben sind unter anderem Name und Anschrift des Spenders, Betrag, Datum, der begünstigte Zweck und das Datum des letzten Bescheids des Finanzamts.
- Bei Sachspenden sind Gegenstand und Wert anzugeben, bei gebrauchten Sachen mit Nachweis, wie der Wert ermittelt wurde.
- Eine Kopie bleibt bei der Organisation.
Kleinspenden bis 300 Euro
Für Spenden bis 300 Euro genügt dem Spender ein vereinfachter Nachweis: Kontoauszug oder Buchungsbestätigung zusammen mit einem Beleg der Organisation über ihren steuerbegünstigten Zweck (§ 50 Abs. 4 EStDV). Viele Organisationen stellen trotzdem eine Bestätigung aus, das ist freundlich, aber nicht nötig.
Fallstrick bei Kulturvereinen
Mitgliedsbeiträge sind nicht abziehbar, wenn der Verein vor allem kulturelle Betätigungen fördert, die der Freizeitgestaltung der Mitglieder dienen, etwa ein Laienchor oder eine Theatergruppe für die eigenen Mitglieder (§ 10b Abs. 1 Satz 8 EStG). Spenden bleiben abziehbar. Wer hier Beiträge bestätigt, stellt eine falsche Bescheinigung aus.
Haftung
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder Spenden nicht für den steuerbegünstigten Zweck verwendet, haftet für die entgangene Steuer, pauschal mit 30 Prozent des bestätigten Betrags (§ 10b Abs. 4 EStG). Haften kann neben der Organisation auch die Person, die unterschrieben hat.
Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Mein Weg
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Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?