- Gericht
- BGHBundesgerichtshof
- Datum
- 7. Dezember 1999
- Aktenzeichen
- VI ZR 51/99
Über einen Verdacht darf berichtet werden, wenn es einen Mindestbestand an Beweistatsachen gibt, der Betroffene angehört wurde, die Darstellung ausgewogen ist und nichts vorverurteilt.
📂 Sachverhalt
Eine Zeitung berichtete über den Verdacht, ein Unternehmer sei in strafbare Machenschaften verwickelt. Der Verdacht bestätigte sich später nicht. Der Betroffene verlangte Unterlassung und Schadensersatz.
📌 Kernaussage
Der BGH fasste die Voraussetzungen der zulässigen Verdachtsberichterstattung zusammen: Es muss einen Mindestbestand an Beweistatsachen geben, die für den Wahrheitsgehalt sprechen. Die Darstellung darf keine Vorverurteilung enthalten und muss auch entlastende Umstände nennen. Vor der Veröffentlichung ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Und es muss um einen Vorgang von gravierendem Gewicht gehen, an dem die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse hat. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bleibt die Berichterstattung rechtmäßig, auch wenn sich der Verdacht später nicht bestätigt.
💡 Bedeutung für die Praxis
Diese vier Punkte sind die Checkliste für jede Recherche über Vorwürfe, ob Zeitung, Blog, Podcast oder Instagram. Besonders oft fehlt die Anhörung. Wer selbst betroffen ist, sollte genau diese Punkte prüfen: Wurde ich angefragt? Wird meine Sicht dargestellt?
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertiefung
Weitere Urteile · 📺 Medienrecht
💡 Training zum Thema
📣 Shitstorm, Screenshot, Schadensersatz · Medien- und Persönlichkeitsrecht
Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.
Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?