Urteil2023
Gericht
EuGHGerichtshof der Europäischen Union
Datum
4. Mai 2023
Aktenzeichen
C-487/21

Das Recht auf Auskunft umfasst eine originalgetreue und verständliche Reproduktion der Daten, im Einzelfall auch Kopien ganzer Dokumente, wenn die Daten nur so verständlich sind.

📂 Sachverhalt

Ein Mann verlangte von einer Wirtschaftsauskunftei eine Kopie der über ihn gespeicherten Daten. Er erhielt nur eine zusammenfassende Übersicht und wollte die zugrunde liegenden Dokumente und E-Mails sehen.

📌 Kernaussage

Der EuGH entschied: Die Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist kein eigenes Recht neben der Auskunft, sondern bestimmt, wie sie zu erteilen ist. Betroffene haben Anspruch auf eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller Daten. Auszüge aus Dokumenten oder ganze Dokumente sind herauszugeben, wenn das nötig ist, um die Daten im Kontext zu verstehen.

💡 Bedeutung für die Praxis

Auskunftsanfragen sind ein beliebtes Druckmittel in Konflikten, auch mit Künstlern, Mitgliedern oder Mitarbeitern. Verantwortliche sollten wissen, wo welche Daten liegen, und die Monatsfrist einhalten. Für Betroffene ist die Auskunft ein guter erster Schritt, um Ansprüche zu prüfen.

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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