Sponsoring ist keine Spende
Bei einer Spende gibt es keine Gegenleistung. Beim Sponsoring schon: Logo auf dem Plakat, Nennung bei der Moderation, Stand im Foyer, Tickets für Kunden. Das hat Folgen für Vertrag und Steuer.
Was in den Vertrag gehört
- Leistung des Sponsors: Betrag, Sachleistungen, Fälligkeit.
- Gegenleistungen: Welche Werbung, wo, wie groß, wie oft?
- Nutzungsrechte an Logos und Namen, in beide Richtungen.
- Exklusivität: Darf ein Konkurrent ebenfalls sponsern?
- Was passiert bei Absage, Verschiebung oder Imageschaden?
Steuern bei gemeinnützigen Empfängern
Duldet der Verein lediglich, dass der Sponsor auf seine Unterstützung hinweist, oder nennt er ihn nur ohne besondere Hervorhebung, kann das steuerlich unschädlich sein. Betreibt er dagegen aktive Werbung für den Sponsor, entsteht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit Ertrag- und Umsatzsteuerfolgen. Die Formulierung im Vertrag entscheidet mit.
Typische Fehler
- Sponsoringgeld als Spende quittieren.
- Gegenleistungen nur mündlich zusagen.
- Keine Regel für den Fall, dass die Veranstaltung ausfällt.
Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 am ZielMeine Kanzleidas Ziel
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?