Die Regel
Öffentliche Fördermittel dürfen grundsätzlich nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen haben. Wer vorher startet, zeigt aus Sicht des Fördergebers, dass er auch ohne Förderung auskommt.
Was zählt als Beginn?
In der Regel der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags: der Vertrag mit der Location, die Buchung der Band, die Bestellung der Technik. Planungen, Konzepte und das Einholen von Angeboten gelten meist noch nicht als Beginn. Was genau gilt, steht in der jeweiligen Förderrichtlinie.
Die Ausnahme
Viele Fördergeber erlauben auf Antrag einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Wichtig: Diese Zustimmung ist keine Zusage der Förderung. Wird der Antrag später abgelehnt, trägst Du das Risiko selbst.
Typische Fallen
- Künstlerverträge »schon mal« unterschreiben, um sich den Termin zu sichern.
- Anzahlungen leisten, bevor der Bescheid da ist.
- Den Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht dokumentieren.
Tipp
Verträge, die Du vor dem Bescheid brauchst, unter den Vorbehalt der Förderung stellen oder vorher den vorzeitigen Beginn beantragen.
Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 am ZielMeine Kanzleidas Ziel
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?