📚 Ratgeber📸 Urheberrecht⏱ 1 Min. Lesezeit

Was ist ein Werk?

Das Urheberrecht schützt nach § 2 Abs. 2 UrhG persönliche geistige Schöpfungen. Das heißt: Ein Mensch hat etwas geschaffen, das seinen individuellen Gestaltungsspielraum zeigt. Geschützt sein können Texte, Musik, Choreografien, Bilder, Fotos, Filme, Bauwerke, Software und Darstellungen technischer Art.

Was nicht geschützt ist

  • Ideen und Konzepte: Die Idee zu einem Festival oder einem Theaterformat ist frei. Geschützt ist erst die konkrete Ausgestaltung.
  • Stile und Methoden: Ein Malstil oder eine Arbeitsweise sind nicht schutzfähig.
  • Alltägliches: Kurze Slogans, einfache Logos oder Standardformulierungen erreichen meist nicht die nötige Schöpfungshöhe. Für sie kommt eher Marken- oder Designschutz in Betracht.
  • Rein KI-generierte Inhalte: Ohne prägenden menschlichen Beitrag entsteht nach überwiegender Auffassung kein Werk.

Leistungsschutzrechte

Auch wo kein Werk vorliegt, kann Schutz bestehen. Lichtbilder sind nach § 72 UrhG für 50 Jahre geschützt, auch einfache Schnappschüsse. Tonträgerhersteller, ausübende Künstler, Veranstalter und Datenbankhersteller haben eigene Rechte.

Wie lange gilt der Schutz?

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach ist das Werk gemeinfrei. Achtung: Eine neue Aufnahme oder ein Foto eines gemeinfreien Werks kann selbst wieder geschützt sein.

Warum das wichtig ist

Ob Du abmahnen kannst oder ob Du etwas nutzen darfst, hängt an dieser Frage. Ein Gutachten zur Schutzfähigkeit lohnt sich vor allem bei Konzepten, Formaten, Logos und Grenzfällen zwischen Inspiration und Übernahme.

Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

🛡

Tim als Anwalt · 📸 Urheberrecht

Ideen sind frei, Werke nicht.

Wenn es ernst wird: Erstberatung, Gutachten und Vertretung in der Kultur- und Kreativwirtschaft.

demnächst

💡 Training zum Thema

🎶 Geklaut, geliehen, gekauft · Urheberrecht, Lizenzen, Verlag, Musik

Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.

Mein Weg

  1. ✅ erledigtErstes Examengeschafft
  2. ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
  3. 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
  4. 🎯 am ZielMeine Kanzleidas Ziel

Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.

Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?

Sag mir Bescheid