📚 Ratgeber🎭 Event, Künstler & Musik⏱ 2 Min. Lesezeit

Wann die GEMA ins Spiel kommt

Die GEMA nimmt die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen wahr. Wird bei einer öffentlichen Veranstaltung Musik aus ihrem Repertoire gespielt, live oder vom Tonträger, braucht der Veranstalter dafür eine Lizenz. Öffentlich ist eine Veranstaltung schon dann, wenn sie nicht auf einen fest umrissenen, persönlich verbundenen Kreis beschränkt ist. Die Vereinsfeier mit Gästen, das Stadtfest, der Weihnachtsmarkt, die Lesung mit Musikeinlage: Alles kann darunter fallen.

Die GEMA darf dabei vermuten, dass gespielte Musik zu ihrem Repertoire gehört. Wer behauptet, nur GEMA-freie Musik zu spielen, muss das im Zweifel belegen.

Wie Du die Veranstaltung anmeldest

  • Vorher anmelden, am einfachsten online im GEMA-Portal. Anzugeben sind Datum, Ort, Raumgröße oder Fläche, Eintrittspreise und die Art der Musik.
  • Die GEMA wählt den Tarif nach der Art der Veranstaltung, etwa für Veranstaltungen mit Livemusik, für Konzerte oder für Musik vom Tonträger. Maßgeblich sind meist Raumgröße und Eintrittsgeld, bei Konzerten die Einnahmen.
  • Bei Livemusik reichst Du danach die Musikfolge ein, also die Setlist. Daraus wird an die Urheber verteilt.
  • Bei Musik vom Tonträger zieht die GEMA zugleich die Vergütung für Musiker und Labels ein, die eigentlich die GVL vertritt.

Was es kostet

Eine feste Gebühr gibt es nicht. Der Tarif ergibt sich aus der Tarifübersicht der GEMA, die online einsehbar ist und einen Tarifrechner hat. Mitglieder von Verbänden, die mit der GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen haben, bekommen oft einen Nachlass. Es lohnt sich, vor der Anmeldung beim eigenen Dachverband nachzufragen.

Die Haken: Zuschlag und falsche Angaben

  • Nicht oder zu spät angemeldet: Die GEMA verlangt in der Regel den doppelten Tarif als Kontrollzuschlag. Die Rechtsprechung hält das für zulässig.
  • Falsche Angaben: Wer die Fläche zu klein oder den Eintritt zu niedrig angibt, riskiert eine Nachberechnung.
  • Unklare Rollen: Bei Kooperationen meldet oft niemand an, weil jeder den anderen für zuständig hält. Zahlen müssen dann im Zweifel alle, die Veranstalter sind.

Wenn die Rechnung nicht stimmt

Prüfe, ob der richtige Tarif angewandt wurde, ob Raumgröße und Eintritt stimmen und ob ein Nachlass berücksichtigt ist. Fehler lassen sich meist mit einer begründeten Rückmeldung an die GEMA klären. Für Streit über die Angemessenheit von Tarifen gibt es eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, die vor einer Klage angerufen werden muss.

Tipps

  • Anmeldung in die Checkliste jeder Veranstaltung aufnehmen, mit Frist.
  • Bei Kooperationen schriftlich festhalten, wer anmeldet und zahlt.
  • Musikfolge gleich nach der Veranstaltung einreichen, solange die Setlist noch vorliegt.
  • Wer GEMA-freie Musik nutzt, hebt die Nachweise auf.

Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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