- Gericht
- EuGHGerichtshof der Europäischen Union
- Datum
- 31. Mai 2016
- Aktenzeichen
- C-117/15
Wer in Warte- und Trainingsräumen Fernsehprogramme für seine Kunden zeigt, gibt sie öffentlich wieder. Anders als beim Zahnarzt ist ein neues Publikum betroffen.
📂 Sachverhalt
Eine Reha-Einrichtung zeigte in ihren Warte- und Trainingsräumen Fernsehprogramme. Die GEMA verlangte dafür Lizenzgebühren.
📌 Kernaussage
Der EuGH bejahte eine öffentliche Wiedergabe. Die Patienten bildeten einen unbestimmten und recht großen Personenkreis, ein neues Publikum, und die Wiedergabe sei Teil der Dienstleistung, die die Einrichtung attraktiver mache. Die Zahnarzt-Entscheidung sei nur ein Sonderfall gewesen.
💡 Bedeutung für die Praxis
Musik oder Fernsehen in Foyers, Cafés, Fitnessräumen, Workshops oder bei Empfängen kann lizenzpflichtig sein. Die Frage ist: Ist das Publikum unbestimmt, und gehört die Musik zum Angebot? Dann anmelden.
§ Normen
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Mein Weg
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- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?