Urteil2001
Gericht
BGHBundesgerichtshof
Datum
29. Januar 2001
Aktenzeichen
II ZR 331/00

Eine GbR, die nach außen auftritt, ist rechtsfähig und kann selbst klagen und verklagt werden. Für ihre Schulden haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt.

📂 Sachverhalt

Eine Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen in der Form einer GbR wurde aus einem Wechsel verklagt. Strittig war, ob die GbR selbst Partei eines Prozesses sein kann.

📌 Kernaussage

Der BGH erkannte die Rechtsfähigkeit der Außen-GbR an. Sie kann Rechte erwerben, Verträge schließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften die Gesellschafter persönlich wie bei einer OHG. Seit 2024 steht das ausdrücklich im Gesetz (§ 705 Abs. 2 BGB).

💡 Bedeutung für die Praxis

Bands, Künstlerkollektive und Projektgruppen sind oft ohne es zu wissen eine GbR. Jeder haftet dann für Verträge der Gruppe mit seinem Privatvermögen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag mit Regeln zu Namen, Rechten, Geld und Ausstieg ist deshalb sinnvoll, bei größeren Risiken eine haftungsbeschränkte Rechtsform.

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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