- Gericht
- BGHBundesgerichtshof
- Datum
- 16. Mai 2017
- Aktenzeichen
- II ZB 7/16
Ein gemeinnütziger Verein darf wirtschaftlich tätig sein, wenn das dem ideellen Hauptzweck dient. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist ein starkes Indiz dafür.
📂 Sachverhalt
Ein Verein betrieb mehrere Kindertagesstätten mit erheblichen Umsätzen. Das Registergericht wollte ihn aus dem Vereinsregister löschen, weil er ein wirtschaftlicher Verein sei, der eine staatliche Verleihung bräuchte.
📌 Kernaussage
Der BGH entschied, dass der Verein eingetragen bleiben darf. Ein Idealverein darf unternehmerisch tätig sein, wenn diese Tätigkeit dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck untergeordnet ist (Nebenzweckprivileg). Die Anerkennung als gemeinnützig durch das Finanzamt ist ein wichtiges Indiz dafür, dass der Verein keine wirtschaftlichen Hauptzwecke verfolgt.
💡 Bedeutung für die Praxis
Theater, Festivals, Musikschulen und soziokulturelle Zentren in Vereinsform dürfen Tickets verkaufen, Gastronomie betreiben und Personal beschäftigen. Bei wachsenden Umsätzen sollte geprüft werden, ob die Struktur noch passt oder eine gGmbH sinnvoller ist.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Mein Weg
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- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
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Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?