Urteil2023
Gericht
EuGHGerichtshof der Europäischen Union
Datum
14. Dezember 2023
Aktenzeichen
C-340/21

Nach einem Hackerangriff kann schon die begründete Befürchtung, dass die Daten missbraucht werden, ein immaterieller Schaden sein. Der Verantwortliche muss beweisen, dass seine Sicherheitsmaßnahmen angemessen waren.

📂 Sachverhalt

Bei einem Angriff auf die bulgarische Steuerbehörde wurden Daten von Millionen Menschen erbeutet und veröffentlicht. Eine Betroffene verlangte Schadensersatz, weil sie einen Missbrauch ihrer Daten befürchtete.

📌 Kernaussage

Der EuGH entschied: Ein unbefugter Zugriff durch Dritte bedeutet nicht automatisch, dass die Schutzmaßnahmen unzureichend waren. Der Verantwortliche trägt aber die Beweislast dafür, dass sie geeignet waren. Die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs kann für sich genommen ein immaterieller Schaden sein.

💡 Bedeutung für die Praxis

Nach einer Datenpanne zählt die Dokumentation: Welche Sicherheitsmaßnahmen gab es, wie wurde reagiert, wer wurde informiert? Wer das belegen kann, wehrt Ansprüche besser ab.

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

💡 Training zum Thema

🔒 Der Datenschutz-Code · DSGVO und Recht am eigenen Bild

Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.

Mein Weg

  1. ✅ erledigtErstes Examengeschafft
  2. ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
  3. 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
  4. 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft

Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.

Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?

Sag mir Bescheid