- Gericht
- LG Hamburg
- Datum
- 27. September 2024
- Aktenzeichen
- 310 O 227/23
Das Herunterladen von Bildern, um daraus einen Datensatz für KI-Training zu erstellen, kann als Text und Data Mining für die wissenschaftliche Forschung erlaubt sein. Die erste deutsche Entscheidung zu KI-Trainingsdaten.
📂 Sachverhalt
Der Fotograf Robert Kneschke stellte fest, dass eines seiner Fotos im Datensatz LAION-5B enthalten war, mit dem Bildgeneratoren trainiert werden. Der gemeinnützige Verein LAION hatte das Bild heruntergeladen, um es mit seiner Beschreibung abzugleichen. Kneschke verlangte Unterlassung.
📌 Kernaussage
Das LG Hamburg wies die Klage ab. Die Vervielfältigung war als Text und Data Mining für die wissenschaftliche Forschung gedeckt (§ 60d UrhG), weil LAION den Datensatz frei zur Verfügung stellt. Es komme nicht darauf an, dass auch kommerzielle Unternehmen ihn nutzen. Das Gericht deutete an, dass ein in natürlicher Sprache formulierter Nutzungsvorbehalt maschinenlesbar sein könnte, musste das aber nicht entscheiden.
💡 Bedeutung für die Praxis
Wer nicht will, dass seine Werke in Trainingsdaten landen, sollte den Vorbehalt technisch erklären und zusätzlich in Worten. Wie weit die Schranken reichen, ist noch nicht abschließend geklärt, der Fall ging in die nächste Instanz.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertiefung
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Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?