- Gericht
- OLG Hamburg
- Datum
- 10. Dezember 2025
- Aktenzeichen
- 5 U 104/24
Das Oberlandesgericht bestätigte: Die Erstellung eines KI-Trainingsdatensatzes durch einen Forschungsverein ist vom Text und Data Mining gedeckt. Der BGH hat den Fall 2026 verhandelt.
📂 Sachverhalt
Robert Kneschke ging gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung. Er hielt die Schranken für Text und Data Mining für nicht anwendbar, weil der Datensatz letztlich kommerziellen KI-Anbietern diene, und berief sich auf den Nutzungsvorbehalt in den Bedingungen der Bildagentur.
📌 Kernaussage
Das OLG Hamburg wies die Berufung zurück und bestätigte, dass die Vervielfältigung zur Erstellung des Datensatzes vom Text und Data Mining gedeckt war. Damit liegt erstmals eine obergerichtliche Entscheidung vor, die KI-Trainingsdaten den gesetzlichen Schranken zuordnet. Die Revision zum BGH ist anhängig, der BGH hat im September 2026 verhandelt.
💡 Bedeutung für die Praxis
Für Kreative bleibt der wichtigste Hebel der maschinenlesbare Nutzungsvorbehalt. Für KI-Anbieter und Nutzer gilt: Die Schranken decken das Lernen, nicht aber jede spätere Wiedergabe der Werke, siehe die Münchener Urteile zu OpenAI und Suno.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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