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Bevor es rausgeht: Welche Fotos, Songs und Texte Ihr verwenden dürft.
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Definition
Woher es kommt
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht steht so nicht wörtlich im Gesetz. Die Gerichte haben es aus der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit entwickelt (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG). Im Zivilrecht wird es über § 823 BGB geschützt, für Bilder gilt das Kunsturhebergesetz.
Was es schützt
- Recht am eigenen Bild: Wer abgebildet ist, entscheidet grundsätzlich mit, ob das Foto veröffentlicht wird.
- Recht am eigenen Wort: Gespräche dürfen nicht heimlich aufgenommen, Zitate nicht erfunden oder verfälscht werden.
- Ehre: Schutz vor herabsetzenden Behauptungen und Schmähkritik.
- Privatsphäre: Schutz vor dem Eindringen in private und intime Lebensbereiche.
- Name und Stimme: Niemand darf Deinen Namen oder Deine Stimme für Werbung nutzen oder täuschend echt nachbilden, ohne Dich zu fragen.
Die Sphären
Wie stark der Schutz ist, hängt davon ab, welcher Lebensbereich betroffen ist. Die Intimsphäre ist praktisch absolut geschützt. Die Privatsphäre nur, wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. In der Sozialsphäre, also dem beruflichen und öffentlichen Auftreten, musst Du mehr hinnehmen, auch Kritik.
Immer eine Abwägung
Das Persönlichkeitsrecht kollidiert ständig mit anderen Grundrechten: der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit, der Kunstfreiheit. Ob eine Satire, ein Roman mit realem Vorbild oder ein Bericht zulässig ist, entscheidet sich deshalb im Einzelfall. Wahre Tatsachen sind eher zulässig als falsche, Meinungen eher als Behauptungen, Kritik an öffentlichem Wirken eher als Einblicke ins Privatleben.
Was Du tun kannst
Bei Verletzungen kommen Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung, Löschung und in schweren Fällen eine Geldentschädigung in Betracht. Schnell sein lohnt sich: Eilverfahren setzen voraus, dass Du nicht lange zuwartest.
Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
📚 Kommt vor in
🏛️ Rechtsprechung dazu
- OLG2018KUG neben der DSGVO (Fotos im journalistischen Bereich)OLG Köln · 18. Juni 2018 · 15 W 27/18
- BVerfG2007Esra13. Juni 2007 · 1 BvR 1783/05
- BGH2007Abgestuftes Schutzkonzept (Caroline im Urlaub)6. März 2007 · VI ZR 51/06
- EGMR2004Von Hannover gegen Deutschland24. Juni 2004 · 59320/00
- BVerfG1999Caroline von Monaco15. Dezember 1999 · 1 BvR 653/96
- BGH1999Marlene Dietrich (vermögenswerte Persönlichkeitsrechte)1. Dezember 1999 · I ZR 49/97
- BVerfG1973Lebach5. Juni 1973 · 1 BvR 536/72
- BVerfG1973Soraya (erfundenes Interview)14. Februar 1973 · 1 BvR 112/65
- BVerfG1971Mephisto24. Februar 1971 · 1 BvR 435/68
Tim fürs Projekt · 🛟 Sicher veröffentlichen
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