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Was ist eine gGmbH?

Eine gGmbH ist eine ganz normale GmbH, deren Gesellschaftsvertrag ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt und die das Finanzamt als gemeinnützig anerkennt. Sie darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen und genießt Steuervorteile.

Gründung

  • Stammkapital von 25.000 €, wovon bei Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt sein muss.
  • Notarieller Gesellschaftsvertrag mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Mustervorgaben.
  • Abstimmung der Satzung mit dem Finanzamt vor der Eintragung, um Überraschungen zu vermeiden.

gGmbH oder Verein?

  • Entscheidungen: In der gGmbH entscheiden Gesellschafter und Geschäftsführung, nicht eine Mitgliederversammlung.
  • Professionalität: Für Träger mit Personal, Förderungen und Verträgen oft die stabilere Struktur.
  • Aufwand: Höhere Gründungs- und laufende Kosten durch Notar, Handelsregister und Bilanzierung.

Besonderheiten

Gewinne dürfen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Geschäftsführung darf angemessen vergütet werden. Das Vermögen bleibt auch bei Auflösung gemeinnützigen Zwecken gebunden.

Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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