🔤 Glossar🚀 Und los!⏱ 1 Min. Lesezeit

Was in jede Satzung gehört

  • Name, Sitz und Zweck.
  • Organe: Vorstand, Mitgliederversammlung, eventuell Beirat.
  • Ein- und Austritt, Ausschluss von Mitgliedern.
  • Einberufung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.
  • Vertretung nach außen.

Gemeinnützigkeit

Soll der Verein oder die gGmbH gemeinnützig sein, muss die Satzung die Vorgaben der Mustersatzung aus der Abgabenordnung enthalten: ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, Selbstlosigkeit und eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung. Der Zweck muss konkret beschrieben werden, ebenso, wie er verwirklicht wird.

Typische Fehler

  • Mustersatzung aus dem Internet ohne Anpassung an die tatsächliche Arbeit.
  • Zu enger Zweck, der neue Projekte später ausschließt.
  • Keine Regel für Online-Versammlungen oder Umlaufbeschlüsse.
  • Vergütung des Vorstands ohne Satzungsgrundlage.

Satzung ändern

Änderungen beschließt die Mitgliederversammlung, mit der in der Satzung oder im Gesetz vorgesehenen Mehrheit. Sie werden erst mit Eintragung ins Register wirksam. Bei gemeinnützigen Körperschaften sollte die Änderung vorher mit dem Finanzamt abgestimmt werden.

Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

🧩

Tim fürs Projekt · 🚀 Und los!

Ihr wollt gemeinsam etwas Großes erschaffen.

Das Paket zum Festpreis, wenn Ihr es nicht selbst machen wollt.

demnächst

💡 Training zum Thema

❤ Gemeinnützigkeit als Superkraft · Non-Profit und Vereinsrecht

Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.

Mein Weg

  1. ✅ erledigtErstes Examengeschafft
  2. ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
  3. 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
  4. 🎯 am ZielMeine Kanzleidas Ziel

Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.

Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?

Sag mir Bescheid