Auskunft gegen den Verletzer
Bei einer Rechtsverletzung kannst Du nach § 101 UrhG Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg verlangen, etwa woher das Bild stammt, wie viele Exemplare verkauft wurden oder wer Abnehmer war. Daneben gibt es den allgemeinen Auskunftsanspruch, der Dir hilft, Deinen Schadensersatz zu berechnen: Wie lange, wo und in welchem Umfang wurde genutzt?
Auskunft gegen Deinen Vertragspartner
Seit der Reform des Urhebervertragsrechts hast Du auch gegenüber Deinem Vertragspartner einen jährlichen Auskunftsanspruch (§ 32d UrhG). Wer Dir gegen Entgelt Nutzungsrechte abgekauft hat, muss einmal im Jahr mitteilen, in welchem Umfang er Dein Werk nutzt und welche Erträge er erzielt. Gegenüber Dritten in der Lizenzkette kommt § 32e UrhG in Betracht.
Wann der Anspruch nicht greift
- Bei einem nachrangigen Beitrag zu einem Werk, etwa einer kleinen Zuarbeit.
- Wenn die Auskunft unverhältnismäßig wäre.
- Ausnahmen können durch gemeinsame Vergütungsregeln oder Tarifverträge bestehen.
Wozu das gut ist
Die Auskunft ist oft der Schlüssel für weitere Ansprüche: Sie zeigt, ob Dein Werk erfolgreicher ist als gedacht und ob Dir eine Nachvergütung zusteht. In der Musik, im Verlag und bei Bildagenturen ist das besonders relevant.
Was Du tun solltest
- Schriftlich und konkret anfragen: Zeitraum, Nutzungsarten, Erträge.
- Eine angemessene Frist setzen, etwa vier Wochen.
- Antworten aufbewahren: Sie sind die Grundlage für Nachforderungen.
Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Tim als Anwalt · 📸 Urheberrecht
Ideen sind frei, Werke nicht.
Wenn es ernst wird: Erstberatung, Gutachten und Vertretung in der Kultur- und Kreativwirtschaft.
demnächst💡 Training zum Thema
🎶 Geklaut, geliehen, gekauft · Urheberrecht, Lizenzen, Verlag, Musik
Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.
Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 am ZielMeine Kanzleidas Ziel
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?