Urteil2011
Gericht
BGHBundesgerichtshof
Datum
22. September 2011
Aktenzeichen
I ZR 127/10

Wer ein Werk geschaffen hat, das später außergewöhnlich erfolgreich ist, kann Auskunft über die Erträge verlangen, um eine faire Nachvergütung zu berechnen. Auch nach einem Buy-out.

📂 Sachverhalt

Der Chefkameramann des Films »Das Boot« hatte 1980 eine Pauschalvergütung erhalten. Der Film wurde ein internationaler Erfolg und wird bis heute ausgewertet. Er verlangte von Produktionsfirma, Sendern und Videoverwertern Auskunft und eine weitere Beteiligung.

📌 Kernaussage

Der BGH bejahte einen Auskunftsanspruch, wenn greifbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vereinbarte Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen steht (heute § 32a UrhG). In späteren Verfahren erhielt der Kameramann eine erhebliche Nachvergütung.

💡 Bedeutung für die Praxis

Pauschalen und Buy-outs schließen eine faire Nachvergütung nicht aus. Kreative sollten Unterlagen über ihre Beiträge aufheben und bei Erfolgen nachfragen. Verwerter sollten Beteiligungsmodelle von Anfang an mitdenken. Seit 2021 gibt es außerdem jährliche Auskunftspflichten (§ 32d UrhG).

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

💡 Training zum Thema

🎶 Geklaut, geliehen, gekauft · Urheberrecht, Lizenzen, Verlag, Musik

Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.

Mein Weg

  1. ✅ erledigtErstes Examengeschafft
  2. ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
  3. 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
  4. 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft

Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.

Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?

Sag mir Bescheid