📚 Ratgeber💰 Fördermittel & Non-Profit⏱ 1 Min. Lesezeit

Wie das Finanzamt entscheidet

Bei Gründung prüft das Finanzamt die Satzung und stellt fest, dass sie den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht (§ 60a AO). Danach wird regelmäßig, meist alle drei Jahre, die tatsächliche Geschäftsführung geprüft: Entspricht das, was Ihr tut, dem, was in der Satzung steht? Ergebnis ist ein Freistellungsbescheid oder ein Körperschaftsteuerbescheid mit Anlage.

Typische Gründe für Probleme

  • Die Satzung enthält nicht die vorgeschriebenen Formulierungen, etwa zur Vermögensbindung.
  • Mittel fließen in Zwecke, die nicht in der Satzung stehen.
  • Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, etwa Gastro oder Merch, dominiert.
  • Vergütungen für Vorstand oder Geschäftsführung sind nicht angemessen oder nicht erlaubt.
  • Rücklagen werden ohne Grundlage gebildet oder Mittel nicht ordnungsgemäß verwendet.

Der Rechtsweg

  • Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
  • Bei Erfolglosigkeit: Klage vor dem Finanzgericht.
  • Parallel kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sinnvoll sein, wenn Steuern nachgefordert werden.

Die Folgen einer Aberkennung

Die Aberkennung kann mehrere Jahre zurückwirken. Dann drohen Steuernachzahlungen, Haftung für falsch ausgestellte Zuwendungsbestätigungen und Rückforderungen von Fördermitteln, die an die Gemeinnützigkeit geknüpft waren. Deshalb lohnt es sich, früh zu reagieren, idealerweise schon bei der Betriebsprüfung.

Vorbeugen

Satzung regelmäßig prüfen, Sphären sauber trennen, Beschlüsse dokumentieren, Mittelverwendung nachvollziehbar halten.

Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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