📚 Ratgeber📺 Medienrecht⏱ 1 Min. Lesezeit

Was lässt sich löschen?

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen in Bewertungen oder Posts.
  • Fake-Bewertungen von Personen, die nie Kunde oder Gast waren.
  • Schmähkritik und Beleidigungen, bei denen es nur um Herabsetzung geht.
  • Fotos und Videos, die ohne Deine Einwilligung veröffentlicht wurden (§ 22 KUG), sofern keine Ausnahme greift, etwa als Teil einer Versammlung oder als Beiwerk.
  • Deepfakes und manipulierte Darstellungen.

Echte Meinungen, auch negative, musst Du dagegen meist hinnehmen. »Die Inszenierung war langweilig« ist zulässig. »Der Intendant hat die Gagen unterschlagen« ohne Beleg nicht.

Wie gehst Du vor?

  • Dokumentieren: Screenshot mit URL, Datum, Nutzername.
  • Konkret melden: Über das Meldeformular der Plattform. Benenne genau, welche Aussage unwahr ist und warum. Nach dem Digital Services Act müssen Plattformen Meldungen prüfen, begründet entscheiden und ein Beschwerdeverfahren anbieten.
  • Bei Bewertungen: Bestreite, dass ein Kundenkontakt bestand. Dann muss die Plattform beim Verfasser nachfragen und Belege anfordern. Kommt nichts, ist die Bewertung zu löschen.
  • Direkt an den Verfasser: Ist er bekannt, kommt eine Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung in Betracht.
  • Gerichtlich: Reagiert die Plattform nicht, ist eine einstweilige Verfügung auch gegen den Plattformbetreiber möglich.

Typische Fehler

  • Pauschal melden (»rufschädigend«) statt konkret zu begründen.
  • Öffentlich unter der Bewertung streiten: Das vergrößert die Reichweite.
  • Selbst Gegenbewertungen schreiben oder kaufen. Das ist wettbewerbswidrig.

Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

🛡

Tim als Anwalt · 📺 Medienrecht

Gerüchte sind schneller als Gerichte.

Wenn es ernst wird: Erstberatung, Gutachten und Vertretung in der Kultur- und Kreativwirtschaft.

demnächst

💡 Training zum Thema

📣 Shitstorm, Screenshot, Schadensersatz · Medien- und Persönlichkeitsrecht

Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.

Mein Weg

  1. ✅ erledigtErstes Examengeschafft
  2. ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
  3. 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
  4. 🎯 am ZielMeine Kanzleidas Ziel

Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.

Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?

Sag mir Bescheid