- Gericht
- EuGHGerichtshof der Europäischen Union
- Datum
- 8. Dezember 2022
- Aktenzeichen
- C-460/20
Wer nachweist, dass Informationen über ihn offensichtlich unrichtig sind, kann von einer Suchmaschine die Auslistung verlangen. Ein Urteil gegen den Verfasser braucht er dafür nicht.
📂 Sachverhalt
Zwei Manager einer Investmentgruppe verlangten von Google, Artikel auszulisten, die ihr Anlagemodell kritisch darstellten und aus ihrer Sicht falsche Behauptungen enthielten. Außerdem sollten Vorschaubilder ohne Kontext nicht mehr angezeigt werden.
📌 Kernaussage
Der EuGH entschied, dass der Anspruch auf Auslistung nicht gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit zurücktritt, wenn die Information zumindest in einem nicht unbedeutenden Teil offensichtlich unrichtig ist. Den Nachweis muss der Betroffene erbringen, aber nur mit Belegen, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können. Eine gerichtliche Entscheidung gegen den Herausgeber ist nicht erforderlich.
💡 Bedeutung für die Praxis
Bei falschen Behauptungen im Netz gibt es zwei Wege: gegen die Quelle vorgehen oder die Suchmaschine zur Auslistung auffordern. Beides kann parallel laufen. Für die Auslistung: Unrichtigkeit belegen, etwa mit Dokumenten, Bescheinigungen oder Entscheidungen.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertiefung
Weitere Urteile · 🔒 Datenschutzrecht
- LG2022Google FontsLG München I · 20. Januar 2022 · 3 O 17493/20
- EuGH2023Hackerangriff: Befürchtung des Missbrauchs als Schaden14. Dezember 2023 · C-340/21
- EuGH2023Recht auf Kopie (F. F. gegen Österreichische Datenschutzbehörde)4. Mai 2023 · C-487/21
- EuGH2023Österreichische Post (keine Bagatellgrenze)4. Mai 2023 · C-300/21
💡 Training zum Thema
🔒 Der Datenschutz-Code · DSGVO und Recht am eigenen Bild
Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.
Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?