Wann ist ein Beschluss angreifbar?
- Einberufungsfehler: Frist oder Form der Satzung nicht eingehalten, Mitglieder nicht eingeladen.
- Fehlende Ankündigung: Satzungsänderungen und andere wichtige Punkte müssen in der Tagesordnung stehen.
- Mehrheiten: Satzungsänderungen brauchen ohne abweichende Regelung eine Dreiviertelmehrheit, Zweckänderungen sogar die Zustimmung aller (§ 33 BGB).
- Verstöße gegen Satzung oder Gesetz, etwa gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Im Vereinsrecht führen erhebliche Fehler grundsätzlich zur Nichtigkeit des Beschlusses, die gerichtlich festgestellt werden kann. Eine gesetzliche Anfechtungsfrist gibt es nicht, aber wer zu lange wartet, riskiert, dass sein Recht verwirkt ist. Manche Satzungen enthalten eigene Fristen. In der gGmbH gelten strengere Regeln mit kurzen Fristen.
Ausschluss eines Mitglieds
Ein Ausschluss braucht eine Grundlage in der Satzung und ein faires Verfahren:
- Das zuständige Organ muss entscheiden.
- Das Mitglied muss vorher angehört werden.
- Der Ausschlussgrund muss benannt werden.
- Ein satzungsmäßiges Rechtsmittel, etwa die Mitgliederversammlung, muss ausgeschöpft werden.
Gerichte prüfen, ob das Verfahren eingehalten wurde und ob die Entscheidung auf zutreffenden Tatsachen beruht und nicht offenbar unbillig ist.
Was Du tun solltest
- Satzung, Einladung, Protokoll und Anwesenheitsliste sichern.
- Zeitnah widersprechen und schriftlich dokumentieren.
- Vor dem Ausschluss eines Mitglieds das Verfahren Schritt für Schritt einhalten.
Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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