- Gericht
- EuGHGerichtshof der Europäischen Union
- Datum
- 12. Juli 2011
- Aktenzeichen
- C-324/09
Online-Marktplätze haften für markenverletzende Angebote ihrer Nutzer, wenn sie eine aktive Rolle spielen oder von Verletzungen wissen und nicht handeln.
📂 Sachverhalt
Auf eBay wurden Produkte von L’Oréal angeboten, die nicht für den europäischen Markt bestimmt waren, darunter Tester und Proben. eBay buchte zudem Suchanzeigen mit L’Oréal-Marken, die auf solche Angebote führten.
📌 Kernaussage
Der EuGH entschied, dass Marktplatzbetreiber das Haftungsprivileg verlieren, wenn sie eine aktive Rolle spielen, etwa Angebote optimieren oder bewerben. Außerdem müssen sie handeln, sobald sie Kenntnis von Rechtsverletzungen haben. Gerichte dürfen anordnen, dass künftige gleichartige Verletzungen verhindert werden.
💡 Bedeutung für die Praxis
Wer Merch, Kunst oder Produkte über Marktplätze verkauft, sollte Markenrechte Dritter prüfen. Wer selbst Opfer von Fälschungen ist, kann die Plattform konkret auffordern, Angebote zu entfernen, und dafür die Markenregistrierung nutzen.
§ Normen
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Weitere Urteile · ™ Marke, Design & Wettbewerb
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Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?