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Definition

Was ist eine Stiftung?

Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts (§§ 80 ff. BGB) ist ein Vermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der Stifter legt in der Satzung Zweck, Organe und Vermögen fest. Danach gehört die Stiftung sich selbst: Es gibt keine Mitglieder, die abstimmen, und keine Gesellschafter, die Gewinne entnehmen. Seit der Reform des Stiftungsrechts im Juli 2023 gelten dafür bundesweit einheitliche Regeln.

Gründung und Kapital

  • Stiftungsgeschäft: die schriftliche Erklärung des Stifters, Vermögen für einen Zweck zu widmen, mit Satzung.
  • Anerkennung: durch die Stiftungsbehörde des Landes. Sie prüft, ob das Vermögen den Zweck dauerhaft und nachhaltig tragen kann.
  • Kapital: Eine feste Mindestsumme gibt es nicht, in der Praxis erwarten die Behörden aber meist ein deutlich sechsstelliges Vermögen, weil nur die Erträge ausgegeben werden dürfen.
  • Verbrauchsstiftung: Sie darf ihr Vermögen über mindestens zehn Jahre aufbrauchen.

Die Alternative: Treuhandstiftung

Bei der Treuhandstiftung (auch unselbständige Stiftung) übergibt der Stifter sein Vermögen einem Treuhänder, etwa einer Bürgerstiftung oder einem Stiftungsverband, der es nach der vereinbarten Satzung verwaltet. Sie braucht keine Anerkennung, ist schneller gegründet und schon mit kleinerem Kapital sinnvoll.

Gemeinnützig?

Wie Verein und gGmbH kann eine Stiftung gemeinnützig sein, wenn ihre Satzung es vorsieht. Dann sind Zustiftungen und Spenden steuerlich begünstigt, und die Stiftung kann Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

Grenzen

Der Zweck lässt sich später kaum ändern, und das Vermögen ist gebunden. Wer flexibel bleiben oder vor allem Projekte umsetzen will, ist mit Verein oder gGmbH oft besser beraten. Häufig verbinden sich beide: eine Stiftung als Geldgeber, ein Verein oder eine gGmbH als Träger der Arbeit.

Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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