- Gericht
- BVerfGBundesverfassungsgericht
- Datum
- 14. Februar 1973
- Aktenzeichen
- 1 BvR 112/65
Ein erfundenes Interview verletzt das Persönlichkeitsrecht schwer. Dafür darf ein Gericht Geldentschädigung zusprechen, obwohl das Gesetz das nicht ausdrücklich vorsah.
📂 Sachverhalt
Eine Wochenzeitschrift veröffentlichte ein angebliches Exklusivinterview mit Prinzessin Soraya, der geschiedenen Frau des Schahs von Persien, über ihr Privatleben. Das Gespräch hatte nie stattgefunden. Die Gerichte verurteilten den Verlag zu einer Geldentschädigung. Der Verlag rügte, das Gesetz erlaube Schmerzensgeld nur in gesetzlich bestimmten Fällen.
📌 Kernaussage
Das Bundesverfassungsgericht billigte die Rechtsfortbildung. Die Gerichte durften das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit einem Anspruch auf Geldentschädigung schützen, weil sonst schwere Verletzungen ohne Folgen blieben. Ein erfundenes Interview ist keine Meinungsäußerung, sondern eine unwahre Tatsachenbehauptung und genießt deshalb keinen Schutz.
💡 Bedeutung für die Praxis
Erfundene Zitate sind eine der riskantesten Formen der Berichterstattung, auch in Satire, Podcast und Social Media, wenn sie als echt verstanden werden können. Wer zitiert, braucht einen Beleg. Wer falsch zitiert wird, kann Unterlassung, Richtigstellung und in schweren Fällen Geld verlangen.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertiefung
Weitere Urteile · 📺 Medienrecht
💡 Training zum Thema
📣 Shitstorm, Screenshot, Schadensersatz · Medien- und Persönlichkeitsrecht
Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.
Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?