- Gericht
- BGHBundesgerichtshof
- Datum
- 13. November 2013
- Aktenzeichen
- I ZR 143/12
Werke der angewandten Kunst brauchen keine besondere Gestaltungshöhe mehr. Es genügt dieselbe Schöpfungshöhe wie bei anderen Werken, auch ein Holzspielzeug kann geschützt sein.
📂 Sachverhalt
Eine Designerin hatte einen Holzzug mit Kerzenhaltern und Ziffernwagen für Kindergeburtstage entworfen. Er wurde ein Verkaufserfolg. Sie verlangte vom Hersteller eine zusätzliche Vergütung, was voraussetzte, dass der Zug urheberrechtlich geschützt ist.
📌 Kernaussage
Der BGH gab seine alte Rechtsprechung auf, nach der angewandte Kunst die Durchschnittsgestaltung deutlich überragen musste. Seit der Reform des Designrechts gilt: An angewandte Kunst sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an Werke der zweckfreien Kunst. Es genügt eine Gestaltung, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen Kreise rechtfertigt, von einer künstlerischen Leistung zu sprechen.
💡 Bedeutung für die Praxis
Designer von Merch, Spielzeug, Möbeln oder Bühnenobjekten können sich häufiger auf Urheberrecht berufen, mit 70 Jahren Schutz nach dem Tod und Ansprüchen auf faire Nachvergütung. Auftraggeber sollten Nutzungsrechte und Vergütung deshalb sorgfältig regeln.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertiefung
Weitere Urteile · ™ Marke, Design & Wettbewerb
💡 Training zum Thema
🤩 Die Marke bist Du · Marke, Design, Werbung, Shop
Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.
Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?