- Gericht
- EuGHGerichtshof der Europäischen Union
- Datum
- 19. Juni 2014
- Aktenzeichen
- C-345/13
Auch nicht eingetragene Designs sind in der EU drei Jahre lang geschützt. Für die Eigenart zählt der Vergleich mit einzelnen älteren Designs, nicht mit einer Kombination mehrerer.
📂 Sachverhalt
Die Modemarke Karen Millen ging gegen Dunnes Stores vor, die Kopien ihrer Blusen und Hosen verkauften. Dunnes meinte, die Designs seien eine Kombination bekannter Elemente und Karen Millen müsse ihre Schutzfähigkeit erst beweisen.
📌 Kernaussage
Der EuGH entschied: Für die Eigenart eines Designs kommt es auf den Gesamteindruck im Vergleich zu einzelnen, älteren Designs an, nicht zu einer gedanklichen Kombination mehrerer. Der Inhaber eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters muss nur angeben, worin die Eigenart besteht, nicht beweisen, dass sie vorliegt.
💡 Bedeutung für die Praxis
Kollektionen, Merch-Designs und Bühnenkostüme sind ab der ersten Veröffentlichung in der EU drei Jahre geschützt, ohne Anmeldung. Wichtig ist der Nachweis, wann und wo das Design zuerst gezeigt wurde. Für längeren Schutz das Design eintragen lassen.
§ Normen
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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