Urteil2016
Gericht
BVerfGBundesverfassungsgericht
Datum
31. Mai 2016
Aktenzeichen
1 BvR 1585/13

Die Kunstfreiheit kann es rechtfertigen, kurze Samples ohne Erlaubnis zu verwenden, wenn die wirtschaftlichen Interessen des Rechteinhabers nur geringfügig beeinträchtigt sind.

📂 Sachverhalt

Nach mehreren Runden vor dem BGH durften Moses Pelham und Sabrina Setlur den Song mit dem Kraftwerk-Sample nicht mehr vertreiben. Sie erhoben Verfassungsbeschwerde und beriefen sich auf die Kunstfreiheit.

📌 Kernaussage

Das Bundesverfassungsgericht hob die Urteile auf. Die Gerichte hatten der Kunstfreiheit zu wenig Gewicht gegeben. Sampling ist ein stilprägendes Element des Hip-Hop. Wenn das Interesse an einer künstlerischen Auseinandersetzung mit bestehenden Werken auf einen nur geringfügigen Eingriff trifft, der den Rechteinhaber wirtschaftlich kaum beeinträchtigt, kann die Verwertung auch ohne Erlaubnis zulässig sein. Die Pflicht, ein Sample nachzuspielen, sei keine Alternative.

💡 Bedeutung für die Praxis

Das Bundesverfassungsgericht hat Kreativen den Rücken gestärkt, aber keine Generalerlaubnis erteilt. Wie weit die Freiheit reicht, entschied danach der EuGH nach europäischem Recht. Für die Praxis gilt: Je kürzer, je stärker verfremdet und je weniger das Sample mit dem Original konkurriert, desto besser.

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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