Urteil2019
Gericht
EuGHGerichtshof der Europäischen Union
Datum
12. September 2019
Aktenzeichen
C-683/17

Für Design und angewandte Kunst gelten im Urheberrecht dieselben Maßstäbe wie für andere Werke. Eine ästhetische Wirkung allein genügt aber nicht, es kommt auf die Originalität an.

📂 Sachverhalt

Der Modehersteller G-Star verklagte das portugiesische Unternehmen Cofemel, weil es Jeans und T-Shirts mit ähnlichem Design verkaufte. Strittig war, ob Kleidungsdesign urheberrechtlich geschützt ist und ob dafür ein besonderer künstlerischer Wert nötig ist.

📌 Kernaussage

Der EuGH entschied, dass die Mitgliedstaaten für Gebrauchsgegenstände keine höheren Anforderungen stellen dürfen als für andere Werke. Maßgeblich ist allein, ob eine eigene geistige Schöpfung vorliegt, die freie kreative Entscheidungen widerspiegelt. Ein ästhetischer Effekt allein reicht nicht. Urheberrecht und Designschutz können nebeneinander bestehen.

💡 Bedeutung für die Praxis

Für Merch, Mode, Plakate, Bühnenbilder und Produktdesign gilt: Neben dem eingetragenen Design kann Urheberrechtsschutz greifen, der viel länger dauert. Dafür muss das Design aber wirklich originell sein, nicht nur gefällig oder technisch bedingt.

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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