- Gericht
- EuGHGerichtshof der Europäischen Union
- Datum
- 3. Oktober 2019
- Aktenzeichen
- C-18/18
Gerichte dürfen Plattformen verpflichten, nicht nur einen beanstandeten Post zu löschen, sondern auch wort- und sinngleiche Inhalte, unter Umständen weltweit.
📂 Sachverhalt
Ein Facebook-Nutzer hatte die österreichische Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek in einem Post beleidigt. Ein österreichisches Gericht verpflichtete Facebook, den Post und gleichlautende Beiträge zu entfernen. Facebook hielt das für eine verbotene allgemeine Überwachungspflicht.
📌 Kernaussage
Der EuGH entschied: Hostprovider dürfen zwar nicht verpflichtet werden, alle Inhalte allgemein zu überwachen. Eine gerichtliche Anordnung darf sich aber auf wortgleiche und auf sinngleiche Inhalte erstrecken, wenn diese im Wesentlichen dieselbe Aussage enthalten und der Provider sie mit automatisierten Mitteln erkennen kann, ohne selbst eine eigene Bewertung vornehmen zu müssen. Auch eine weltweite Wirkung schließt das EU-Recht nicht aus.
💡 Bedeutung für die Praxis
Wer gegen rechtswidrige Inhalte vorgeht, sollte den Antrag nicht auf einen einzelnen Link beschränken, sondern Kernaussage und Varianten benennen. Das spart das Katz-und-Maus-Spiel mit immer neuen Kopien.
§ Normen
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Mein Weg
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- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?