Urteil2019
Gericht
EuGHGerichtshof der Europäischen Union
Datum
3. Oktober 2019
Aktenzeichen
C-18/18

Gerichte dürfen Plattformen verpflichten, nicht nur einen beanstandeten Post zu löschen, sondern auch wort- und sinngleiche Inhalte, unter Umständen weltweit.

📂 Sachverhalt

Ein Facebook-Nutzer hatte die österreichische Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek in einem Post beleidigt. Ein österreichisches Gericht verpflichtete Facebook, den Post und gleichlautende Beiträge zu entfernen. Facebook hielt das für eine verbotene allgemeine Überwachungspflicht.

📌 Kernaussage

Der EuGH entschied: Hostprovider dürfen zwar nicht verpflichtet werden, alle Inhalte allgemein zu überwachen. Eine gerichtliche Anordnung darf sich aber auf wortgleiche und auf sinngleiche Inhalte erstrecken, wenn diese im Wesentlichen dieselbe Aussage enthalten und der Provider sie mit automatisierten Mitteln erkennen kann, ohne selbst eine eigene Bewertung vornehmen zu müssen. Auch eine weltweite Wirkung schließt das EU-Recht nicht aus.

💡 Bedeutung für die Praxis

Wer gegen rechtswidrige Inhalte vorgeht, sollte den Antrag nicht auf einen einzelnen Link beschränken, sondern Kernaussage und Varianten benennen. Das spart das Katz-und-Maus-Spiel mit immer neuen Kopien.

§ Normen

Art. 14, 15 RL 2000/31/EGArt. 6 DSA

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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