- Gericht
- BGHBundesgerichtshof
- Datum
- 15. Juni 2023
- Aktenzeichen
- I ZR 179/22
Ein Fotograf kann in den AGB einer Stockfoto-Plattform wirksam darauf verzichten, dass Kunden ihn bei jeder Nutzung namentlich nennen. Das Recht auf Urhebernennung ist vertraglich einschränkbar.
📂 Sachverhalt
Ein Fotograf hatte Bilder über die Plattform Fotolia vertrieben. Deren Bedingungen sahen vor, dass Kunden die Fotos ohne Urhebernennung nutzen dürfen. Er ging gegen einen Nutzer vor, der ihn nicht genannt hatte, und hielt die Klausel für unwirksam.
📌 Kernaussage
Der BGH hielt die Klausel für wirksam. Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft ist im Kern unverzichtbar, wie und ob der Name angebracht wird, kann aber vertraglich geregelt werden. Im Massengeschäft mit günstigen Stockfotos ist ein Verzicht auf die Nennung branchenüblich und benachteiligt den Fotografen nicht unangemessen, zumal er sich bewusst für diese Vertriebsform entschieden hat.
💡 Bedeutung für die Praxis
Urhebernennung ist der Regelfall, aber verhandelbar. Fotografen, Grafiker und Musiker sollten in jedem Vertrag festlegen, ob und wie sie genannt werden. Fehlt die Regel, ist der Name anzugeben, sonst drohen Schadensersatz und häufig ein Zuschlag.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertiefung
Weitere Urteile · 📸 Urheberrecht
- BGH2024Drohnenaufnahmen (Panoramafreiheit)23. Oktober 2024 · I ZR 67/23
- LG2024Kneschke gegen LAION (Landgericht)LG Hamburg · 27. September 2024 · 310 O 227/23
- OLG2025Kneschke gegen LAION (Oberlandesgericht)OLG Hamburg · 10. Dezember 2025 · 5 U 104/24
- LG2025GEMA gegen OpenAILG München I · 11. November 2025 · 42 O 14139/24
💡 Training zum Thema
🎶 Geklaut, geliehen, gekauft · Urheberrecht, Lizenzen, Verlag, Musik
Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.
Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?