- Gericht
- LG München I
- Datum
- 11. November 2025
- Aktenzeichen
- 42 O 14139/24
Wenn ein Sprachmodell Liedtexte so verinnerlicht, dass es sie wiedergeben kann, sind die Texte im Modell vervielfältigt. Das deckt das Text und Data Mining nicht mehr.
📂 Sachverhalt
Die GEMA klagte gegen OpenAI, weil ChatGPT auf einfache Anfragen die Texte bekannter deutscher Lieder weitgehend wörtlich wiedergab, darunter Titel von Herbert Grönemeyer und Helene Fischer. Die Liedtexte waren offenbar Teil der Trainingsdaten.
📌 Kernaussage
Das LG München I gab der GEMA weitgehend recht. Die Liedtexte seien im Modell memorisiert und damit vervielfältigt. Diese Vervielfältigung sei nicht vom Text und Data Mining gedeckt, das nur die Auswertung zur Gewinnung von Informationen erlaube. Auch die Ausgaben der Texte verletzten die Rechte der Urheber. OpenAI sei für die Ausgaben verantwortlich, nicht die Nutzer.
💡 Bedeutung für die Praxis
»Lernen ja, Auswendiglernen nein« ist die Formel, die das Urteil prägt. Für Nutzer von KI heißt das: Wer KI-Ausgaben veröffentlicht, sollte prüfen, ob darin fremde Werke wiedergegeben werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertiefung
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