Was bedeutet Buy-out?
Buy-out heißt: Eine einmalige Zahlung deckt alle oder fast alle Nutzungen ab, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt. Weitere Vergütungen sind ausgeschlossen. In Werbung, Film und Fotografie ist das verbreitet.
Die rechtlichen Grenzen
- Angemessene Vergütung: Die Pauschale muss die Nutzung angemessen abbilden (§ 32 UrhG). Sonst kann der Urheber eine Anpassung verlangen.
- Fairnessausgleich: Wird das Werk ein großer Erfolg, kann eine Nachvergütung fällig werden, trotz Buy-out (§ 32a UrhG).
- Zehn-Jahres-Regel: Bei Pauschalvergütungen darf der Urheber sein Werk nach zehn Jahren unter Umständen anderweitig verwerten (§ 40a UrhG).
- AGB-Kontrolle: Buy-out-Klauseln in vorformulierten Verträgen können unwirksam sein, wenn sie unangemessen benachteiligen.
Worauf Kreative achten sollten
Ein Buy-out muss sich im Preis spiegeln. Wer für eine Website-Nutzung kalkuliert und dann alle Rechte abgibt, verschenkt Geld. Eine Staffel aus Basislizenz und optionalen Erweiterungen ist oft fairer für beide Seiten.
Worauf Auftraggeber achten sollten
Ein Buy-out schützt nicht vor Nachforderungen, wenn die Vergütung zu niedrig war. Rechtssicherer ist eine klare Beschreibung der tatsächlich benötigten Nutzungen.
Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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