🔤 Glossar🛜 Recht im Netz⏱ 1 Min. Lesezeit

Warum Du eine brauchst

Sobald Deine Website personenbezogene Daten verarbeitet, und das tut praktisch jede, schon wegen der IP-Adresse, musst Du nach Art. 13 DSGVO informieren. Die Datenschutzerklärung ist diese Information.

Was hineingehört

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten.
  • Jede Verarbeitung mit Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer: Hosting, Kontaktformular, Newsletter, Analyse, eingebettete Videos, Shop, Zahlungsdienstleister, Buchungstools.
  • Empfänger und Übermittlungen in Drittländer, etwa die USA.
  • Die Rechte der Betroffenen und das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Generator oder individuell?

Generatoren sind ein guter Start, aber sie kennen Deine Website nicht. Entscheidend ist, dass jedes eingesetzte Tool beschrieben ist und keines, das Du nicht nutzt. Nach jedem neuen Plugin, Formular oder Tracking-Tool muss die Erklärung angepasst werden.

Typische Fehler

  • Eingebundene Dienste wie Google Fonts, YouTube oder Maps fehlen.
  • Die Erklärung beschreibt Tools, die längst entfernt wurden.
  • Rechtsgrundlagen sind falsch, etwa »berechtigtes Interesse« für Tracking, das eine Einwilligung braucht.

Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Mein Weg

  1. ✅ erledigtErstes Examengeschafft
  2. ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
  3. 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
  4. 🎯 am ZielMeine Kanzleidas Ziel

Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.

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