📚 Ratgeber🔒 Datenschutzrecht⏱ 1 Min. Lesezeit

Wer darf abmahnen?

  • Betroffene können bei einer Verletzung ihrer Daten Unterlassung und Schadensersatz verlangen.
  • Mitbewerber dürfen DSGVO-Verstöße nach dem Wettbewerbsrecht verfolgen, wenn die verletzte Regel auch das Marktverhalten betrifft. Der EuGH hat das 2024 grundsätzlich bestätigt.
  • Verbraucherverbände können ebenfalls vorgehen.

Was Du prüfen solltest

  • Liegt der Verstoß vor? Viele Abmahnwellen beruhten auf technisch fragwürdigen Annahmen, etwa automatisierten Website-Besuchen.
  • Ist der Abmahnende betroffen oder Mitbewerber? Wer gezielt Websites besucht, um Verstöße zu provozieren, handelt möglicherweise rechtsmissbräuchlich.
  • Sind die Kosten erstattungsfähig? Mitbewerber können bei Datenschutzverstößen von Unternehmen und Vereinen mit weniger als 250 Beschäftigten keinen Ersatz der Abmahnkosten verlangen.

Deine Optionen

  • Verstoß sofort beheben, unabhängig von der Antwort.
  • Unberechtigte Abmahnung begründet zurückweisen.
  • Bei berechtigter Abmahnung eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, möglichst eng formuliert.
  • Schadensersatzforderungen auf einen konkreten Schaden prüfen.

Vorbeugen

Die häufigsten Abmahngründe lassen sich mit wenig Aufwand vermeiden: aktuelle Datenschutzerklärung, Consent-Banner mit echter Wahlmöglichkeit, lokal eingebundene Schriften, Double-Opt-in beim Newsletter, Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern.

Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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