- Gericht
- LG München I
- Datum
- 20. Januar 2022
- Aktenzeichen
- 3 O 17493/20
Wer Schriftarten dynamisch von Google-Servern lädt und dabei die IP-Adresse der Besucher ohne Einwilligung übermittelt, verletzt die DSGVO. Das Gericht sprach 100 Euro Schadensersatz zu.
📂 Sachverhalt
Eine Website band Schriftarten von Google Fonts dynamisch ein. Beim Aufruf wurde die IP-Adresse des Besuchers an Google in den USA übertragen. Ein Besucher klagte auf Unterlassung und Schadensersatz.
📌 Kernaussage
Das LG München I sah darin eine rechtswidrige Weitergabe personenbezogener Daten. Ein berechtigtes Interesse lag nicht vor, weil die Schriften auch lokal eingebunden werden können. Der Kläger erhielt Unterlassung und 100 Euro Schadensersatz für das Unwohlsein über den Kontrollverlust.
💡 Bedeutung für die Praxis
Nach dem Urteil folgten Abmahnwellen, viele davon rechtsmissbräuchlich, weil gezielt Websites aufgerufen wurden, um Ansprüche zu konstruieren. Die einfache Lösung: Schriften und andere Ressourcen lokal hosten. Bei Abmahnungen erst prüfen, dann zahlen.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertiefung
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