Die Regel
§ 59 UrhG erlaubt, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder Film zu vervielfältigen und zu verbreiten. Bei Bauwerken gilt das nur für die äußere Ansicht.
Was bedeutet das?
- Bleibend: Skulpturen, Fassaden, Wandgemälde. Nicht: temporäre Kunstinstallationen, Ausstellungen auf Zeit, Bühnenbilder.
- Öffentlich: Der Standpunkt muss für jedermann frei zugänglich sein. Fotos aus einer Privatwohnung oder von einem Gelände, das nur mit Ticket betreten werden darf, sind nicht gedeckt.
- Perspektive: Nur aus der Sicht, die man vom öffentlichen Ort hat. Luftaufnahmen mit Drohnen sind nach der Rechtsprechung des BGH nicht von der Panoramafreiheit erfasst.
Gilt auch für Werbung?
Grundsätzlich ja, auch kommerzielle Nutzungen sind erfasst. Bei Werbung können aber andere Rechte betroffen sein, etwa Markenrechte oder das Persönlichkeitsrecht abgebildeter Personen.
Andere Länder, andere Regeln
Die Panoramafreiheit ist international sehr unterschiedlich geregelt. In manchen Ländern sind etwa Fotos bekannter Bauwerke für kommerzielle Zwecke nicht frei. Wer im Ausland fotografiert, sollte das vorher prüfen.
Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Mein Weg
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Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?