- Gericht
- BGHBundesgerichtshof
- Datum
- 20. November 2008
- Aktenzeichen
- I ZR 112/06
Schon das Übernehmen kleinster Tonfetzen kann das Recht des Tonträgerherstellers verletzen. Der Auftakt eines Streits über Sampling, der über 20 Jahre durch alle Instanzen ging.
📂 Sachverhalt
Der Produzent Moses Pelham übernahm für den Song »Nur mir« von Sabrina Setlur eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel »Metall auf Metall« von 1977 und unterlegte sie in Schleife. Kraftwerk klagte als Tonträgerhersteller.
📌 Kernaussage
Der BGH entschied, dass das Recht des Tonträgerherstellers (§ 85 UrhG) auch gegen die Entnahme kleinster Tonfetzen schützt. Eine freie Benutzung kam nur in Betracht, wenn es nicht möglich war, die Sequenz selbst nachzuspielen. Das Verfahren ging danach mehrfach zum BGH, zum Bundesverfassungsgericht und zum EuGH.
💡 Bedeutung für die Praxis
Sampling ohne Lizenz bleibt riskant. Wer Samples nutzt, braucht in der Regel zwei Erlaubnisse: vom Label für die Aufnahme und vom Verlag oder den Urhebern für die Komposition. Für unerkennbare Schnipsel und Pastiches gelten heute die Regeln aus »Pelham« und § 51a UrhG.
§ Normen
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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