Urteil2018
Gericht
EuGHGerichtshof der Europäischen Union
Datum
5. Juni 2018
Aktenzeichen
C-210/16

Wer eine Facebook-Seite betreibt, ist gemeinsam mit Facebook für die Datenverarbeitung der Besucher verantwortlich. Er kann sich nicht hinter der Plattform verstecken.

📂 Sachverhalt

Die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein betrieb eine Facebook-Fanpage. Facebook setzte bei den Besuchern Cookies und stellte dem Betreiber Statistiken zur Verfügung. Die Datenschutzbehörde ordnete an, die Seite abzuschalten.

📌 Kernaussage

Der EuGH entschied, dass der Betreiber einer Fanpage gemeinsam mit Facebook verantwortlich ist. Durch das Einrichten der Seite und die Auswahl der Statistikparameter wirkt er an der Verarbeitung der Besucherdaten mit, auch wenn er selbst keinen Zugriff auf die Rohdaten hat.

💡 Bedeutung für die Praxis

Vereine, Theater, Künstler und Agenturen mit Social-Media-Präsenzen tragen datenschutzrechtliche Verantwortung. Mindestens nötig: eine Datenschutzerklärung, die auch die Fanpage abdeckt, und die Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit, die Meta bereitstellt.

§ Normen

Art. 2 lit. d RL 95/46/EGArt. 26 DSGVO

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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