Die Kurzfassung
- Eingetragener Verein: für Gemeinschaften, die demokratisch entscheiden wollen. Günstig zu gründen, mindestens sieben Mitglieder für die Eintragung.
- gGmbH oder gUG: für Projekte mit wenigen Köpfen, Personal und unternehmerischem Anspruch. Klare Entscheidungswege, aber mehr Formalien und Kosten.
- Stiftung: für Vermögen, das dauerhaft einem Zweck dienen soll. Braucht ein Kapital, das den Zweck auf Dauer trägt.
Vergleich auf einen Blick
| e. V. | gGmbH | Stiftung | |
|---|---|---|---|
| Wer entscheidet? | Mitgliederversammlung, Vorstand | Gesellschafter, Geschäftsführung | Stiftungsvorstand nach dem Willen des Stifters |
| Startkapital | keins | 25.000 € Stammkapital (gUG ab 1 €) | so viel, dass der Zweck dauerhaft erfüllt werden kann |
| Gründung | Satzung, Gründungsversammlung, Eintragung beim Vereinsregister | notarieller Gesellschaftsvertrag, Handelsregister | Stiftungsgeschäft, Anerkennung durch die Stiftungsbehörde |
| Flexibilität | Satzungsänderung durch Mitglieder | Gesellschafter können viel ändern | Zweck kaum änderbar |
| Haftung | Vereinsvermögen | Gesellschaftsvermögen | Stiftungsvermögen |
Gemeinnützig wird jede Form erst durch die Satzung
Gemeinnützigkeit ist keine eigene Rechtsform, sondern ein steuerlicher Status. Die Satzung muss einen steuerbegünstigten Zweck nennen, etwa die Förderung von Kunst und Kultur, und die Mustersatzung der Abgabenordnung übernehmen. Vor der Eintragung lohnt es sich, den Entwurf dem Finanzamt vorzulegen. Das Finanzamt stellt dann fest, dass die Satzung den Anforderungen entspricht (§ 60a AO). Erst damit dürft Ihr Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
Welche Form passt zu Euch?
- Ihr seid viele und wollt gemeinsam entscheiden: Verein. Er passt zu Kulturinitiativen, Festivals mit Ehrenamt und Fördervereinen.
- Ihr seid wenige, beschäftigt Personal und habt einen Geschäftsbetrieb: gGmbH. Sie passt zu Theatern, Produktionshäusern und Bildungsträgern.
- Jemand will Vermögen dauerhaft einbringen: Stiftung. Ohne ausreichendes Kapital ist eine Treuhandstiftung bei einem bestehenden Träger oft die bessere Lösung.
- Ihr wollt erst einmal ausprobieren: Eine GbR ist schnell gegründet, kann aber nicht gemeinnützig sein und haftet persönlich.
Typische Fehler bei der Gründung
- Eine Satzung aus dem Internet übernehmen, die nicht zum Vorhaben passt, etwa ohne Regel für bezahlte Vorstände.
- Den Zweck zu eng fassen, sodass spätere Projekte nicht mehr gedeckt sind.
- Einnahmen aus Gastro, Merch oder Vermietung nicht von der gemeinnützigen Arbeit trennen.
- Beim Verein nicht regeln, wer Mitglied werden kann. Dann kann die Mehrheit kippen.
Vorbereitung
- Zweck und Tätigkeiten der nächsten Jahre aufschreiben.
- Rechtsform wählen und Satzung entwerfen.
- Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen.
- Gründen, eintragen lassen, Feststellung nach § 60a AO beantragen.
Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
🏛️ Rechtsprechung dazu
Tim als Anwalt · 💰 Fördermittel & Non-Profit
Der Zweck heiligt die Mittel nicht.
Wenn es ernst wird: Erstberatung, Gutachten und Vertretung in der Kultur- und Kreativwirtschaft.
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💰 Fördermittel ohne Bauchschmerzen · Zuwendungsrecht
Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.
Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?