📚 Ratgeber📸 Urheberrecht⏱ 2 Min. Lesezeit

Was das Gesetz erlaubt

Seit 2021 erlaubt § 44b UrhG das Text und Data Mining: Werke, die rechtmäßig zugänglich sind, dürfen automatisiert ausgewertet und dafür kopiert werden, um Muster und Zusammenhänge zu gewinnen. Für Forschungseinrichtungen gilt mit § 60d UrhG eine noch weitere Regel. Die Gerichte in Hamburg haben im Fall des Fotografen Robert Kneschke gegen den Verein LAION entschieden, dass auch das Zusammenstellen von Trainingsdaten für KI darunter fallen kann. Der Bundesgerichtshof hat den Fall im September 2026 verhandelt.

Der Nutzungsvorbehalt

Für kommerzielles Text und Data Mining kannst Du einen Nutzungsvorbehalt erklären. Dann ist die Auswertung Deiner Werke nicht mehr erlaubt. Der Haken: Bei Werken, die online stehen, wirkt der Vorbehalt nur, wenn er maschinenlesbar ist (§ 44b Abs. 3 UrhG). Ein Satz in den Nutzungsbedingungen genügt womöglich nicht.

Wie Du den Vorbehalt erklärst

  • robots.txt: Bekannte KI-Crawler ausschließen, etwa GPTBot, ClaudeBot, CCBot oder Google-Extended. Das wirkt nur für Crawler, die sich daran halten, und nur für Deine eigene Website.
  • TDM Reservation Protocol: Ein Standard, mit dem Websites den Vorbehalt per Datei oder HTTP-Header erklären.
  • Metadaten: In Bilddateien das IPTC-Feld für Data Mining setzen. Das reist mit der Datei mit, auch auf fremde Plattformen.
  • Zusätzlich in Worten: Den Vorbehalt im Impressum oder in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich formulieren. Das schadet nicht und kann vor Gericht helfen.
  • In Verträgen: Wer Dein Werk lizenziert, sollte es nur mit Deiner Zustimmung für KI-Training nutzen oder weitergeben dürfen.

Die Grenzen

  • Der Vorbehalt wirkt nur für die Zukunft. Was schon gesammelt wurde, holst Du damit nicht zurück.
  • Auf Plattformen wie Instagram oder Spotify bestimmst Du die technischen Einstellungen nicht selbst. Dort gelten deren Bedingungen.
  • Verstöße nachzuweisen ist schwer. Anbieter großer KI-Modelle müssen seit August 2025 nach der KI-Verordnung zwar Vorbehalte respektieren und eine Zusammenfassung ihrer Trainingsdaten veröffentlichen, die Durchsetzung ist aber mühsam.

Wo das Text und Data Mining endet

Das Landgericht München I hat im November 2025 im Verfahren der GEMA gegen OpenAI entschieden: Wenn ein Modell Liedtexte so verinnerlicht, dass es sie wiedergeben kann, ist das eine Vervielfältigung, die das Text und Data Mining nicht mehr deckt. Im Juli 2026 hat dasselbe Gericht den Musikgenerator Suno zu Schadensersatz verurteilt. Gibt eine KI Dein Werk ganz oder in wesentlichen Teilen wieder, hast Du also Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.

Was Du jetzt tun kannst

  • Vorbehalt auf der eigenen Website technisch und in Worten erklären.
  • Metadaten Deiner Dateien prüfen, bevor Du sie veröffentlichst.
  • Eine KI-Klausel in Deine Lizenz- und Auftragsverträge aufnehmen.
  • Bei Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft nachfragen, wie sie mit KI-Lizenzen umgeht.

Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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