- Gericht
- BVerfGBundesverfassungsgericht
- Datum
- 8. April 1987
- Aktenzeichen
- 2 BvR 909/82
Verwerter künstlerischer Leistungen dürfen zur Finanzierung der Sozialversicherung selbständiger Künstler herangezogen werden. Ihr Verhältnis zu den Künstlern ähnelt dem von Arbeitgebern.
📂 Sachverhalt
Verlage, Theater, Rundfunkanstalten und andere Unternehmen wandten sich gegen die neu eingeführte Künstlersozialabgabe. Sie hielten es für verfassungswidrig, für die Sozialversicherung von Menschen zu zahlen, die nicht bei ihnen angestellt sind.
📌 Kernaussage
Das Bundesverfassungsgericht hielt das Künstlersozialversicherungsgesetz für verfassungsgemäß. Zwischen selbständigen Künstlern und Publizisten und ihren Vermarktern besteht ein kulturgeschichtlich gewachsenes Verhältnis, das dem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ähnelt. Die Vermarkter profitieren von den Leistungen der Künstler, deshalb dürfen sie wie Arbeitgeber zu deren sozialer Absicherung beitragen.
💡 Bedeutung für die Praxis
Die Abgabe ist keine Formalie, sondern fest verankert. Wer regelmäßig Künstler, Designer, Fotografen oder Texter beauftragt, muss die Honorare jährlich melden. Das gilt für Unternehmen, Vereine und Agenturen gleichermaßen.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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