Urteil1994
Gericht
BGHBundesgerichtshof
Datum
15. November 1994
Aktenzeichen
VI ZR 56/94

Bei vorsätzlichen Persönlichkeitsverletzungen zur Auflagensteigerung muss die Geldentschädigung so hoch sein, dass sich die Verletzung nicht lohnt. Prävention ist ein eigener Bemessungsfaktor.

📂 Sachverhalt

Eine Zeitschrift druckte ein frei erfundenes Interview mit Caroline von Monaco auf der Titelseite, verbunden mit Behauptungen über ihr Privatleben. Die Vorinstanz sprach ihr eine Entschädigung von 30.000 DM zu.

📌 Kernaussage

Der BGH hob die Höhe auf. Wer das Persönlichkeitsrecht vorsätzlich verletzt, um damit Gewinne zu erzielen, darf nicht damit rechnen, dass sich die Verletzung am Ende rechnet. Die Geldentschädigung hat neben der Genugtuung einen Präventionszweck. Der erzielte Gewinn ist bei der Höhe zu berücksichtigen. Das Oberlandesgericht sprach danach 180.000 DM zu.

💡 Bedeutung für die Praxis

Für Betroffene heißt das: Bei systematischen Verletzungen durch kommerzielle Medien sind fünf- und sechsstellige Beträge möglich. Für Medienschaffende gilt: Wer auf Klicks durch Erfindung setzt, haftet empfindlich. Bei kleineren Verletzungen bleibt es meist bei Unterlassung und Richtigstellung.

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

💡 Training zum Thema

📣 Shitstorm, Screenshot, Schadensersatz · Medien- und Persönlichkeitsrecht

Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.

Mein Weg

  1. ✅ erledigtErstes Examengeschafft
  2. ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
  3. 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
  4. 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft

Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.

Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?

Sag mir Bescheid