Urteil1999
Gericht
BGHBundesgerichtshof
Datum
1. Dezember 1999
Aktenzeichen
I ZR 49/97

Name, Bild und Stimme einer Person haben auch einen Vermögenswert. Diese vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts gehen auf die Erben über, die gegen unerlaubte Vermarktung vorgehen können.

📂 Sachverhalt

Ein Unternehmen vermarktete nach dem Tod von Marlene Dietrich ein Musical über ihr Leben und vergab Lizenzen für Produkte mit ihrem Namen und Bild, etwa eine Kreditkarte und Kosmetik. Ihre Tochter und Erbin klagte.

📌 Kernaussage

Der BGH entschied, dass das Persönlichkeitsrecht neben ideellen auch vermögenswerte Bestandteile hat. Diese sind vererblich. Die Erben können bei unerlaubter kommerzieller Nutzung von Name, Bild und anderen Merkmalen Schadensersatz verlangen. Der Schutz ist zeitlich begrenzt, der BGH hat ihn später in der Regel auf zehn Jahre nach dem Tod bemessen.

💡 Bedeutung für die Praxis

Das Urteil gewinnt mit KI neue Bedeutung: Wer Stimme, Gesicht oder Stil einer bekannten Person für Werbung, Songs oder Videos nachbildet, greift in diese Rechte ein, auch nach deren Tod. Für Tribute-Shows und Biopics gilt: Kunst ist erlaubt, kommerzielle Vermarktung mit Name und Bild braucht Zustimmung.

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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