Urteil2009
Gericht
EuGHGerichtshof der Europäischen Union
Datum
16. Juli 2009
Aktenzeichen
C-5/08

Schon elf Wörter können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie die eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers ausdrücken. Maßstab ist europaweit die Originalität.

📂 Sachverhalt

Das dänische Unternehmen Infopaq erstellte Pressespiegel. Dafür scannte es Zeitungsartikel ein und speicherte automatisiert Ausschnitte von jeweils elf Wörtern rund um ein Suchwort. Der Verband der Zeitungsverleger sah darin eine Vervielfältigung ohne Erlaubnis.

📌 Kernaussage

Der EuGH legte den europäischen Werkbegriff fest: Geschützt ist, was eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers ist. Das kann auch für Teile eines Werkes gelten, selbst für einen Auszug von elf Wörtern, wenn darin die Originalität des Textes zum Ausdruck kommt. Ob vorübergehende Kopien erlaubt sind, beurteilt sich eng nach der Schranke für flüchtige Vervielfältigungen.

💡 Bedeutung für die Praxis

»Nur ein kleiner Ausschnitt« ist kein Freibrief. Auch kurze Textpassagen, Songzeilen oder Slogans können geschützt sein. Für automatisierte Auswertungen, etwa KI-Training, gibt es heute die eigene Schranke des Text und Data Mining.

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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