- Gericht
- EuGHGerichtshof der Europäischen Union
- Datum
- 16. Juli 2009
- Aktenzeichen
- C-5/08
Schon elf Wörter können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie die eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers ausdrücken. Maßstab ist europaweit die Originalität.
📂 Sachverhalt
Das dänische Unternehmen Infopaq erstellte Pressespiegel. Dafür scannte es Zeitungsartikel ein und speicherte automatisiert Ausschnitte von jeweils elf Wörtern rund um ein Suchwort. Der Verband der Zeitungsverleger sah darin eine Vervielfältigung ohne Erlaubnis.
📌 Kernaussage
Der EuGH legte den europäischen Werkbegriff fest: Geschützt ist, was eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers ist. Das kann auch für Teile eines Werkes gelten, selbst für einen Auszug von elf Wörtern, wenn darin die Originalität des Textes zum Ausdruck kommt. Ob vorübergehende Kopien erlaubt sind, beurteilt sich eng nach der Schranke für flüchtige Vervielfältigungen.
💡 Bedeutung für die Praxis
»Nur ein kleiner Ausschnitt« ist kein Freibrief. Auch kurze Textpassagen, Songzeilen oder Slogans können geschützt sein. Für automatisierte Auswertungen, etwa KI-Training, gibt es heute die eigene Schranke des Text und Data Mining.
§ Normen
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertiefung
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Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?