Urteil2010
Gericht
EuGHGerichtshof der Europäischen Union
Datum
23. März 2010
Aktenzeichen
C-236/08 bis C-238/08

Wer eine fremde Marke als Suchwort für Anzeigen bucht, verletzt sie, wenn die Anzeige nicht klar erkennen lässt, dass das Angebot nicht vom Markeninhaber stammt.

📂 Sachverhalt

Louis Vuitton und andere Markeninhaber gingen gegen Google vor, weil Wettbewerber und Produktfälscher ihre Marken als Schlüsselwörter für Anzeigen buchen konnten. Wer nach der Marke suchte, bekam fremde Angebote angezeigt.

📌 Kernaussage

Der EuGH entschied: Google selbst benutzt die Marken nicht, sondern stellt nur die Technik bereit. Der Werbende, der die Marke als Keyword bucht, benutzt sie dagegen. Eine Markenverletzung liegt vor, wenn die Anzeige für einen normal informierten Nutzer nicht oder nur schwer erkennen lässt, ob die Waren vom Markeninhaber oder einem Dritten stammen.

💡 Bedeutung für die Praxis

Fremde Marken als Keywords zu buchen ist nicht per se verboten. Die Anzeige selbst darf aber nicht den Eindruck einer Verbindung zum Markeninhaber erwecken. Wer seine Marke angemeldet hat, kann gegen irreführende Anzeigen vorgehen.

§ Normen

Art. 5 RL 89/104/EWGArt. 9 GMV§ 14 MarkenG

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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