- Gericht
- BGHBundesgerichtshof
- Datum
- 22. September 2011
- Aktenzeichen
- I ZR 127/10
Wer ein Werk geschaffen hat, das später außergewöhnlich erfolgreich ist, kann Auskunft über die Erträge verlangen, um eine faire Nachvergütung zu berechnen. Auch nach einem Buy-out.
📂 Sachverhalt
Der Chefkameramann des Films »Das Boot« hatte 1980 eine Pauschalvergütung erhalten. Der Film wurde ein internationaler Erfolg und wird bis heute ausgewertet. Er verlangte von Produktionsfirma, Sendern und Videoverwertern Auskunft und eine weitere Beteiligung.
📌 Kernaussage
Der BGH bejahte einen Auskunftsanspruch, wenn greifbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vereinbarte Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen steht (heute § 32a UrhG). In späteren Verfahren erhielt der Kameramann eine erhebliche Nachvergütung.
💡 Bedeutung für die Praxis
Pauschalen und Buy-outs schließen eine faire Nachvergütung nicht aus. Kreative sollten Unterlagen über ihre Beiträge aufheben und bei Erfolgen nachfragen. Verwerter sollten Beteiligungsmodelle von Anfang an mitdenken. Seit 2021 gibt es außerdem jährliche Auskunftspflichten (§ 32d UrhG).
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Mein Weg
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Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?