- Gericht
- EuGHGerichtshof der Europäischen Union
- Datum
- 29. Juli 2019
- Aktenzeichen
- C-40/17
Wer einen Like-Button oder ähnliche Plug-ins einbindet, ist für das Erheben und Übermitteln der Besucherdaten mitverantwortlich. Dafür braucht es eine Rechtsgrundlage und Information.
📂 Sachverhalt
Der Online-Händler Fashion ID hatte den Facebook-Like-Button auf seiner Website eingebunden. Schon beim Aufruf der Seite wurden Daten der Besucher an Facebook übertragen, auch wenn sie den Button nicht anklickten. Ein Verbraucherverband klagte.
📌 Kernaussage
Der EuGH entschied, dass der Websitebetreiber für das Erheben und Übermitteln der Daten an Facebook gemeinsam mit Facebook verantwortlich ist, nicht aber für die spätere Verarbeitung durch Facebook. Er muss die Besucher informieren und, soweit nötig, ihre Einwilligung einholen.
💡 Bedeutung für die Praxis
Social-Media-Buttons, eingebettete Videos, Karten und Schriftarten von Drittanbietern übertragen oft Daten beim Laden der Seite. Lösungen: Zwei-Klick-Verfahren, lokales Einbinden oder Einwilligung über das Cookie-Banner.
§ Normen
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertiefung
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Mein Weg
- ✅ erledigtErstes Examengeschafft
- ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
- 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
- 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft
Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?