- Gericht
- BGHBundesgerichtshof
- Datum
- 11. Juni 2024
- Aktenzeichen
- X ZB 5/22
Eine KI kann nicht als Erfinder benannt werden, Erfinder ist immer ein Mensch. Eine Erfindung, die mit Hilfe einer KI entstanden ist, kann aber patentiert werden.
📂 Sachverhalt
Der Entwickler des KI-Systems DABUS meldete eine Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt an und gab als Erfinder die KI an. Das Amt wies die Anmeldung zurück.
📌 Kernaussage
Der BGH entschied, dass als Erfinder nur eine natürliche Person benannt werden kann. Eine KI ist kein Rechtssubjekt. Es genügt aber, wenn ein Mensch einen Beitrag geleistet hat, etwa indem er die KI eingesetzt hat. Wer eine Erfindung mit Hilfe von KI macht, kann sich selbst als Erfinder angeben.
💡 Bedeutung für die Praxis
Die Wertung gilt sinngemäß auch im Urheberrecht: Schutz entsteht nur durch menschliche Schöpfung. Reine KI-Erzeugnisse sind in der Regel nicht geschützt. Wer mit KI arbeitet, sollte den eigenen kreativen Anteil dokumentieren, etwa Auswahl, Bearbeitung und Komposition.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vertiefung
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