Urteil2016
Gericht
EuGHGerichtshof der Europäischen Union
Datum
19. Oktober 2016
Aktenzeichen
C-582/14

Auch dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten, wenn der Websitebetreiber rechtliche Mittel hat, die Person dahinter zu bestimmen.

📂 Sachverhalt

Der Politiker Patrick Breyer klagte gegen die Bundesrepublik, weil Websites des Bundes die IP-Adressen der Besucher speicherten. Strittig war, ob dynamische IP-Adressen überhaupt personenbezogen sind.

📌 Kernaussage

Der EuGH entschied, dass eine dynamische IP-Adresse für den Websitebetreiber ein personenbezogenes Datum ist, wenn er über rechtliche Mittel verfügt, mit Zusatzinformationen des Providers die Person zu bestimmen, etwa bei Cyberangriffen über die Behörden. Zudem darf die Speicherung auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden, etwa die Sicherheit der Website.

💡 Bedeutung für die Praxis

Jede Website verarbeitet personenbezogene Daten und braucht deshalb eine Datenschutzerklärung. Für Logfiles, Sicherheit und Statistik ist das berechtigte Interesse oft die passende Rechtsgrundlage, für Tracking und Marketing meist eine Einwilligung.

§ Normen

Art. 2 lit. a, Art. 7 lit. f RL 95/46/EGArt. 4 Nr. 1, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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